swisspet Freilaufgehege Bunny Dream

  • Freilaufgehege
  • Für Meerschweinchen und Kaninchen
  • Gitterabstand 30mm
  • Inkl. Abdecknetz in grün
  • Aus Metall, weisse oder schwarze Kunststoffbeschichtung
  • Aussenmasse: 114x114x60cm
swisspet Freilaufgehege Bunny Dream, weiss

swisspet Freilaufgehege Bunny Dream, weiss

CHF 99.00
Inkl. 8.1% MwSt.
swisspet Freilaufgehege Bunny Dream, schwarz

swisspet Freilaufgehege Bunny Dream, schwarz

CHF 99.00
Inkl. 8.1% MwSt.
Anbauteile weiss, inkl. Abdecknetz grün, 114x114cm, 2 Stk.

Anbauteile weiss, inkl. Abdecknetz grün, 114x114cm, 2 Stk.

CHF 79.00
Inkl. 8.1% MwSt.
Beschrieb

Details

Das Freilaufgehege Bunny Dream von swisspet ist geeignet für Meerschweinchen und Kaninchen und bietet Ihren Tieren ausreichend Platz um draussen verweilen zu können. Im Sommer gilt zu beachten, dass die Tiere nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden und immer frisches Futter und kühles Wasser erhalten. Ebenfalls wichtig zu beachten ist, dass keine Raubtiere einbrechen und die Haustiere nicht ausbrechen können.

Masse:

Aussenmasse: 114x114x60cm
Innenmasse: 112x112x57.5cm
Innengrundfläche: 1.25m2
Innenvolumen: 0.72m3
Gitterabstand: 30mm

Hinweis: Das Freilaufgehege ohne Stall oder entsprechende Behausung wird nur für den temporären Einsatz empfohlen. Ein Aussengehege muss bei dauerhaftem Einsatz zusätzlich vor Wildtieren geschützt werden.

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie den Auszug inklusive einer Arten-Tabelle.

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  • Katja
    Als vergrösserter, temporärer Aussenauslauf super.
Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.
Schweizer Tierschutz STS

Download: Broschüre Nager

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