swisspet Nagerstall Ivan 150 XL

  • Nagerstall
  • Verbindungssteg
  • Bodenauslauf
  • Schlafabteil
  • Geeignet für Meerschweinchen und Kaninchen
  • Aussenmasse: 154x61x104cm
  • Innenmasse: 140.5x52x98-101.7cm
swisspet Nagerstall Ivan 150 XL

swisspet Nagerstall Ivan 150 XL

CHF 395.00
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Windschutz zu Nagerstall Ivan 150 XL

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Thermowindschutz Ivan 150 XL, 155x62x105cm

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CHF 99.00
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Freilaufgehege gedeckt Ivan 150 XL, 154x146.5x50cm

Freilaufgehege gedeckt Ivan 150 XL, 154x146.5x50cm

CHF 245.00
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Beschrieb

Details

Dieser Nagerstall erstreckt sich auf 2 Etagen. Zu seiner Ausstattung gehören ein Verbindungssteg, Bodenauslauf, ein Schlafabteil und eine Kunststoffwanne. Der Stall ist geeignet für Meerschweinchen und Kaninchen.

Tipps / Empfehlungen zur Nagerhaltung: 

  • Seien Sie besorgt, dass Sie Ihrem/n Nager/n genügend Wasser zur Verfügung stellen und beachten Sie, dass im Hochsommer Wasser schnell verdunsten kann.
  • Seien Sie besorgt, dass Sie Ihrem/n Nager/n einen Schattenplatz zur Verfügung stellen, denn auch wenn sich das Freilaufgehege anfangs im Schatten befindet, die Sonne wandert und ein Schattenplatz ist womöglich nicht mehr gewährleistet.
  • Seien Sie besorgt, dass Sie Ihrem/n Nager/n einen sicheren Nachtplatz zur Verfügung stellen. Wildtiere, v.a. Füchse, Marder können auch in sichersten Gehege einbrechen und somit grossen Schaden anrichten. swisspet empfiehlt daher einen abschliessbaren Schlafstall oder das Haustier nachts ins Haus zu nehmen.

Grössen:

Aussenmasse:
Nagerstall IVAN 150: 154x61x104cm
Freilaufgehege IVAN 150: 154x146.5x50cm

Innenmasse:
Nagerstall IVAN 150: 140.5x52x98-101.7cm
Freilaufgehege IVAN 150: 141.5x149x47.2cm

Innengrundfläche:
Nagerstall IVAN 150: 0.731m2
Freilaufstall IVAN 150: 1.953m2

Innenvolumen:
Nagerstall IVAN 150: 0.715m3
Freilaufstall IVAN 150: 0.922m3

Holzpflege:

Holzprodukte sollten möglichst nicht ungeschützt der Witterung ausgesetzt werden. Ständige Feuchtigkeit oder Stand direkt im Schnee führt zu schneller Holzalterung/Holzzersetzung. Wir empfehlen die regelmässige Schutzlackierung der Holzaussenflächen (z.B. mit Blenda-Sur Holzlasur Art.-Nr. 400820). Es empfiehlt sich eine Installation unter einem schützenden Vordach. Mit dem Thermo-Windschutz können Sie die Tiere zusätzlich vor Durchzug und Kälte schützen.

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie den Auszug inklusive einer Arten-Tabelle.

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Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.

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