Ferplast Nagerheim Rabbit 120 EL

  • Für Meerschweinchen und Kaninchen
  • Inkl. Heuraufe
  • Ohne Zubehör
  • Schalenhöhe: 19.5cm
  • Aussenmasse: 118x58.5x51.5cm
  • Innengrundfläche: 0,63m2
  • Innenvolumen: 0,29m3
CHF 99.00
Inkl. 8.1% MwSt.
Beschrieb

Details

Das Nagerheim Rabbit 120 EL für Meerschweinchen und Kaninchen. Mit der Heuraufe ist es ein tolles Zuhause für Ihre Lieblinge. Die große Tür auf der Frontseite ermöglicht Ihnen ein leichtes erreichen Ihrer Tiere, sowie aller Käfigecken zur Reinigung. Der Käfig lässt sich individuell einrichten.

Für mehr Wohlergehen Ihrer Nager verweisen wir auf das Nagerheim Rabbit 120, welches dank attraktiver Ausstattung kompletter ist und Ihre Haustiere noch glücklicher macht.

Grössen:

Innenmasse: 115x55x47cm
Aussenmasse: 118x58.5x51.5cm
Schalenhöhe: 19.5cm
Innengrundfläche: 0.63m
Innenvolumen: 0.29m3
Anzahl Tiere:
2 Meerschweinchen
2-4 Hauskaninchen (Jungtiere)
2-3 Hauskaninchen bis 2.3kg
2 Hauskaninchen von 2.3 bis 3.5kg

Da Meerschweinchen und Kaninchen soziale Tiere sind, sollten sie für eine artgerechte Haltung in einer Gruppe von mindestens zwei Tieren gehalten werden.
Bei diesen Angaben handelt es sich um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmass und keinesfalls um eine möglichst tiergerechte Haltung. Grundsätzlich gilt also: Je grösser desto besser. Wir empfehlen deshalb das grösstmögliche Tierheim auszuwählen.

Bitte beachten Sie zudem, dass den Tieren mehrere Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollten, in denen am Besten alle Tiere zusammen Platz haben. Auch sollten für die Tiere mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein. 

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie den Auszug inklusive einer Arten-Tabelle.

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Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.
Schweizer Tierschutz STS

Download: Broschüre Nager

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