swisspet Freilaufgehege Jonny mit Gitterabdeckung

  • Freilaufgehege
  • Für Meerschweinchen und Kaninchen
  • Mit Gitterabdeckung und Sonnenschutz
  • Gitterabstand: 35-40mm
  • Aussenmasse: L: 144 x B:116 x H:65cm
swisspet Freilaufgehege Jonny mit Gitterabdeckung

swisspet Freilaufgehege Jonny mit Gitterabdeckung

CHF 129.00
Inkl. 8.1% MwSt.
Anbauteil zu Freilaufgehege, mit Gitterabdeckung, 116x75x65cm

Anbauteil zu Freilaufgehege, mit Gitterabdeckung, 116x75x65cm

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CHF 89.00
Inkl. 8.1% MwSt.
Windschutz, 121x72.5x65.5cm, grün

Windschutz, 121x72.5x65.5cm, grün

CHF 45.00
Inkl. 8.1% MwSt.
Ersatz Sonnenschutz, 116x144x65cm

Ersatz Sonnenschutz, 116x144x65cm

CHF 16.90
Inkl. 8.1% MwSt.
Beschrieb

Details

Das Freilaufgehege Jonny von swisspet, geeignet für Meerschweinchen & Kaninchen, bietet Ihren Haustieren einen grossen Freiraum, um draussen verweilen zu können. Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Tiere im Sommer nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden und immer frisches Futter und kühles Wasser zur Verfügung haben. Ebenfalls gilt zu beachten, dass keine Raubtiere einbrechen und die Haustiere nicht ausbrechen können.

Masse:

Aussenmasse: 144x116x65cm
Innenmasse: 142x114x62.5cm
Fläche: 1.62m2
Volumen: 1.01m3

Hinweis: Das Freilaufgehege ohne Stall oder entsprechende Behausung wird nur für den temporären Einsatz empfohlen. Ein Aussengehege muss bei dauerhaftem Einsatz zusätzlich vor Wildtieren geschützt werden.

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie den Auszug inklusive einer Arten-Tabelle.

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Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.
Schweizer Tierschutz STS

Download: Broschüre Nager

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